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Privates- und Öffentliches Baurecht

Die Kanzlei Bilidt & Schröder bearbeitet sowohl private als auch öffentlich-rechtliche Baurechtsfälle.

Häufigste Streitigkeiten im privaten Baurecht sind Streitigkeiten zwischen Bauherren und Baufirmen oder Architekten wegen Baumängeln oder Bausummenüberschreitungen. Aber auch zu Streitigkeiten zwischen Bauträgern und Subunternehmen im Wege eines Regressprozesses kommt es nicht selten.

Das öffentliche Baurecht betrifft hingegen baurechtliche Problemstellungen zwischen Bürgern und dem Staat. Insbesondere bei der Erteilung von Baugenehmigungen, bei Abstandsflächenregelungen oder dem baurechtlichen Nachbarschutz kommt es zu öffentlich-rechtlichen Baurechtsstreitigkeiten. Das öffentliche Baurecht ist Teil des Verwaltungsrechts.

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