Vertragsrecht

Das Vertragsrecht betrifft grundsätzlich ein recht weites Rechtsgebiet. Hinter dem Begriff verbergen sich zunächst alle Probleme, die sich aus dem Zustandekommen oder auch der Beendigung von Verträgen insgesamt resultieren. Das Vertragsrecht betrifft jedoch genauso und insbesondere diejenigen Ansprüche, die sich für Sie aus dem jeweiligen Vertrag gegen die andere Vertragspartei ergeben. Gerne unterstützen wir Sie bei der Prüfung von vertragsrechtlichen Fragen rund um Kaufverträge, Werkverträge, Reiseverträge oder sonstige Vertragswerke und setzen diese außergerichtlich wie gerichtlich für Sie durch.


Auch bei der Gestaltung eigener Verträge beraten und unterstützen wir Sie gerne, um Rechtsunsicherheiten bestmöglich zu vermeiden und Ihre Ziele sachgerecht umzusetzen.
Wir bieten Ihnen die konzeptionelle Gestaltung, Entwicklung und Anpassung von Zivil- und Wirtschaftsverträgen aller Art in deutscher und englischer Sprache, insbesondere Einkaufs-, Rahmen- und Lieferverträgen nebst Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie umfassende Vertretung bei Vertragsverhandlungen. Um ein optimales Ergebnis für Sie zu erzielen, greifen wir hierbei auf die Expertise der jeweils spezialisierten Kollegen bei uns im Haus zurück.

Ihre Ansprechpartnerin im Vertragsrecht: